„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren
Eltern bekommen: Wurzeln und Fluegel“
Johann Wolfgang von Goethe
Kosten für Care-Pakete?
Eine gute Nachricht gleich vorweg: Nein, bei uns fallen keine Zusatzkosten für Careprodukte und/oder Windeln an. Von uns werden diese Artikel selbstverständlich gestellt und sind damit kostenlos für Sie. Monatliche Zusatzkosten insoweit und zwischen EUR 25,00 bis EUR 100,00, wie bei anderen Kita-Trägern, müssen Sie bei uns nicht einkalkulieren.
Kita-Gutschein-System
Für die Kita-Betreuung Ihres Kindes benötigen Sie in Hamburg einen Kita-Gutschein in dem festgelegt wird, wie viele Stunden an Betreuung Sie für Ihr Kind erhalten und welchen Elternbeitrag Sie leisten müssen. Der Elternbeitrag hängt u. a. von der Familiengröße, dem Familieneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und auch Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Für alle Kinder gilt ein beitragsfreier Rechtsanspruch auf eine 5-stündige Betreuung inklusive eines Mittagessens vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung. Verständliche Informationen rund um das Kita-Gutschein-System liefert die Hamburger Behördenseite hier.
In den Fällen, wo Eltern vom Bezirksamt keinen Gutschein oder nicht den gewünschten Gutschein für einen Kita-Besuch erhalten, können Sie privat die Betreuungszeit, die Sie für Ihr Kind benötigen, selbst finanzieren. Das bedeutet, dass Sie entweder die komplette Betreuung privat finanzieren oder Zeitstufen hinzuerwerben - z. B. die Aufstockung von 5 auf 6 Stunden oder von 5 auf 8 Stunden. Die Kosten für die gewünschte Zeitstufe erfahren Sie bei uns in der Verwaltung. In unseren Einrichtungen haben Sie daneben die Möglichkeit zusätzliche, flexible Betreuungsstunden für Ihr Kind dazuzukaufen. D. h. Stunden, die Sie nach eigener Wahl an einzelnen Tagen in Anspruch nehmen können - und zwar genau dann, wann Sie mehr Betreuungszeit brauchen.
Kinder aus dem Umland von Hamburg
Der Kita-Gutschein ist ein Angebot für Familien, die in Hamburg wohnen. Gleichwohl nehmen wir auch Kinder auf, die mit ihren Familien in den angrenzenden Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins oder Niedersachsens wohnen und ein Elternteil bzw. beide in Hamburg arbeiten. Die Bezirksämter in Hamburg sind für diese Kinder nicht zuständig. Wir benötigen in diesen Fällen eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt oder Gemeinde, in der die Familie wohnt. Aus der Kostenübernahmeerklärung muss hervorgehen, wie viele Betreuungsstunden bewilligt werden, und wie hoch der finanzielle Eigenanteil der Eltern ist. Ob und in welcher Höhe die Wohnort-Gemeinde eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, hängt davon ab, ob es in der Stadt oder Gemeinde einen geeigneten Kita-Platz gibt und welche Regeln in der Stadt oder Gemeinde generell für die Bewilligung von Kita-Leistungen gelten.