„Zwei Dinge sollten Kinder von ihren
Eltern bekommen: Wurzeln und Fluegel“
Johann Wolfgang von Goethe
Was ist die Kita-Prüfung? Die Kita-Prüfung wurde in Hamburg von der Sozialbehörde etabliert und konzentriert sich auf die Einhaltung landesrahmenvertraglich vereinbarter Standards (s. LRV Hamburg). Die Prüfer haben in aller Regel einen pädagogischen Hintergrund und werden als MitarbeiterInnen der Behörde tätig. Im Fokus stehen die quantitative und qualitative Personalausstattung, die Öffnungs- und Schließzeiten, Abrechnungsaspekte, die Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung, die Sprachförderung, die Vorbereitung auf die Schule und die Gestaltung des Übergangs im Brückenjahr sowie die Qualitäts- und Konzeptentwicklung.
Der Nachweis, dass ein anerkanntes Qualitätsentwicklungs- und Sicherungsverfahren regelmäßig eingesetzt und angewendet wird, ist dabei Prüfgegenstand im Kita-Prüfverfahren. Die Qualität der pädagogisch rückt nicht in den Fokus. Im QE-Verfahren und den Konzepten müssen sich die vertraglich vereinbarten Leistungsstandards wiederfinden, die Art und Weise der Ausgestaltung obliegen dem Träger. In den Kinderstadt-Kitas ist die regelmäßige Evaluation der eigenen Arbeit, also der Art und Weise der Ausgestaltung, selbstverständlich. Etabliert und strukturiert kommen die interne wie auch die externe Evaluation zur Anwendung.
Das Kita-Prüf-Verfahren durchläuft 4 Phasen:
1. Erhebungsbogen und Einreichen von Dokumenten
2. Sichtung von Dokumenten
3. Vor-Ort-Besuch
4. Berichtslegung und Abschlussgespräch.
In einem ersten Anschreiben werden Träger und Kita über die anstehende Prüfung informiert. Die Einrichtung erhält eine zeitliche Übersicht über die einzelnen Prüfabschnitte sowie einen Erhebungsbogen, der auszufüllen ist. Im Weiteren werden die Dokumente aufgelistet, die zur Prüfung vorzulegen sind. Hierbei handelt es sich um das aktuelle einrichtungsbezogene pädagogische Konzept sowie weitere Konzepte zum Kinderschutz, zum Kita-Plus-Programm und zur Sprachförderung inkl. des Nachweises eingesetzter Sprachstandserhebungsinstrumente und bei uns des Kneipp-Gesundheitskonzeptes.
Weiterhin sind der Betreuungsvertrag sowie ggf. vorhandene Zertifikate als Nachweis von durchgeführten externen Evaluationen vorzulegen. Der für die einzelne Kita dann recht spannende und im Einzelfall auch etwas aufregende Teil ist der sogenannte Vor-Ort-Besuch. Im Rahmen des ca. dreistündigen Termins erfolgt ein Rundgang durch das Haus, bei dem u. a. die Räumlichkeiten, die Flächennutzung und die Materialausstattung betrachtet werden. Es sind stichprobenartig ausgewählte Arbeitsverträge von pädagogischen Fachkräften, Fortbildungsnachweise, beispielhafte Unterlagen zur Bildungsdokumentation sowie Unterlagen zum Vorstellungsverfahren der 4½-Jährigen und schließlich Nachweise vom Ein- und Austritt ausgewählter Kinder vorzulegen. Im anschließenden Gespräch zwischen dem Kita-Prüf-Tandem und der Kita-Leitung, ggf. mit Trägervertretung, werden die bereits genannten Prüfkriterien und Unterlagen vertieft in den Blick genommen und weitere Fragen zu Aspekten, wie Kooperation mit Schulen oder auch Fragen zur Ernährung und Gesundheitsvorsorge bewegt. Die Fragen oder auch ein repräsentativer Kita-Prüf-Fragenkatalog sind der Kita im Vorwege nicht bekannt.
Auf der Grundlage eingereichter Nachweise, eingesehener Dokumente und der gewonnenen Einblicke und Erkenntnisse aus dem Vor-Ort-Besuch wird der Prüfbericht erstellt. In diesem Bericht ist die Zusammenfassung der Prüfergebnisse formuliert. Im Einzelnen erhalten Kita und Träger Rückmeldungen zu den einzelnen Prüfergebnissen, die sich auf die in den §§ 2 bis 16 und 21 im Landesrahmenvertrag vereinbarten Standards beziehen. Der Bericht ist vereinbarungsgemäß und absichtlich sachlich nüchtern gehalten. Aufgeführt sind hierin zu den jeweiligen Abschnitten ggf. Anmerkungen oder festgestellte Beanstandungen und im besten Falle keine Beanstandungen. Sofern von Seiten der Kita bzw. des Trägers Klärungsbedarfe bestehen, ist eine schriftliche Stellungnahme möglich.
Nach Erstellung des finalen Prüfberichts erfolgt das Abschlussgespräch in der Kita. An diesem Gespräch nehmen dann auch bis zu drei Elternvertreterinnen und -vertreter der Einrichtung teil. Der Prüfbericht verbleibt in der Kita und beim Träger.